Ermittlungsauftrag und Personenschutz

Möchte man die Dienste eines Detektivs in Anspruch nehmen, bildet ein Dienstleistungsvertrag, oft auch Ermittlungsauftrag, die rechtliche Grundlage. Ein Ermittlungsauftrag umfasst in der Regel verdeckte Ermittlungen, Videoüberwachungen, Observation und Beschattung, aber auch Datenrecherchen in Archiven oder im Internet.
Ebenfalls ein immer größer werdender Aufgabenbereich eines Privatdetektivs ist der Personenschutz. Diese Dienstleistung nutzen hauptsächlich Personen, denen ein gewisses öffentliches Interesse entgegengebracht wird, also Politiker, aber auch Prominenz und Sportler. Oft vertritt der Detektiv diese Personen auch als Stellvertreter auf Ämtern und Behörden. Um die Person zu schützen, muss der Detektiv über eine gesonderte Ausbildung verfügen, da ihm mit dem Schutz Dritter vor Gefahren eine große Verantwortung zufällt. Um als Detektiv auch als Personenschützer aktiv zu werden, muss man nach getaner Ausbildung eine Prüfung absolvieren, mit deren Bestehen man als Personenschützer zugerlassen ist.
Ein weiteres Betätigungsfeld, das immer wichtiger für den Detektiv wird, ist der Wirtschaftsbereich. Darin sehen die Aufgaben eines Detektivs wie folgt aus: Die Aufklärung von Spionage und Sabotage sowie auch die von Diebstählen, aber auch die Beratung in allgemeinen Sicherheitsfragen. Weiterhin werden Detektive auch immer mehr bei der Wahrung von Patenten und der Sicherung von Marken herangezogen, da sich Patentverletzungen und Markenpiraterie immer mehr verstärken.





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