Die Arten des Detektives

Beim Berufsbild Detektiv unterscheidet man zwei Arten von Detektiv: den geprüften Detektiv und den Kaufhausdetektiv. Ersterer, der geprüfte Detektiv hat eine Detektiv-Ausbildung abgeschlossen, die aus einem kombinierten Fern- und Direktunterrichtsprogramm bestand und danach ein zweijähriges Praktikum absolviert. Nach dem Praktikum und erfolgreich absolvierter Prüfung darf der Geprüfte den Titel „geprüfter Detektiv“ führen. Der geprüfte Detektiv ist die allgemeine Berufsbezeichnung und dient als Qualitätsmerkmal, auf das auch die Kunden immer mehr großen Wert legen.

Um Kaufhausdetektiv zu werden, muss man ein Fortbildungsprogramm von sechs Monaten mit abschließender Prüfung nach § 13, Abs. 2 der ZAD-Prüfungsordnung absolvieren. In diesem Programm werden vielfältige Lehrthemen mit der praktischen Ausbildung in Detekteien verbunden, sodass eine fachgerechte Ausbildung zum Kaufhausdetektiv erfolgen kann. Im Gegensatz zu dem geprüften Detektiv nimmt der Kaufhausdetektiv originär nur eine Bewachungsaufgabe wahr. Insofern gehören Kaufhausdetektive auch rechtlich zu den Bewachern, da sie für die Ausübung ihrer Tätigkeit zudem eine behördliche Bewachungserlaubnis benötigen.





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