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Das Berufsbild Detektiv

Ein Detektiv oder genauer gesagt ein Privatdetektiv ist eine Person, die sich mit der Beschaffung von Beweisen beschäftigt, die dann vor Gericht oder in einer Privatsache Verwendung finden. Zur Beweiserhebung bedient sich der Detektiv der Observation von Personen oder Gebäuden, umfangreicher Recherchen aber auch der Befragung von Personen. Auf diese Weise dokumentiert er zahlreiche Informationen und Beweise.

Mit der Beschaffung von Informationen und Beweismitteln werden Detektive entweder von einer Privatperson oder von Anwälten beauftragt. Als Detektiv kann man selbständig tätig sein oder man ist als Angestellter in einer Detektei tätig, aber auch in Ermittlungsbüros, Sicherheitsdiensten, Objektschutz-, Wach- und Schließgesellschaften sowie Bewachungsunternehmen und Wachdiensten findet man sie. Verstärkt werden Detektive auch in Handelsbetrieben eingesetzt. Ihre Arbeit kann man in Innen- und Außendienst unterteilen, wobei ersterer aus Schreibarbeiten, Telefonaten und Schreibtischstudien besteht und letzterer aus Ermittlungs- und Beratungstätigkeiten.

Detektive beschaffen und sichern also gewerbsmäßig Beweismaterial, aber nur, wenn ein “berechtigtes Interesse” vorliegt, also ein Verdacht für ein rechtswidriges Verhalten besteht oder die Person, zu der es zu ermitteln gilt, bereits angeklagt ist. Im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen holen und sichern die privaten Ermittler Beweismaterial unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, auch wenn die Beschaffung von Informationen oft im grauen Raum stattfindet, nahe der Zuwiderhandlung von Gesetzen.

Detektive übernehmen weiterhin auch Aufgaben in der repressiven Verbrechensbekämpfung, wobei sie dann Verbrechen aufklären sowie Ursachen und Hintergründe feststellen. Zusätzlich versuchen diese auch Verbrechen zu verhindern, indem sie bei möglichen Sicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung von Diebstählen oder Einbrüchen und bei der Installation von Alarm- und Sicherungsanlagen in Gebäuden beratend zur Seite stehen. Weiterhin können Detektive auch in Privatsituationen hinzugezogen werden und wenn Tatsachen festzustellen sind, die keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit darstellen, wie z.B. in Scheidungsverfahren, aber der Wahrheitsfindung dienen. Auch bewaffneter Personenschutz oder der Schutz von Werttransporten zählen mit in den Aufgabenbereich von Detektiven.





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